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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1 . Allgemeines

(1) Die Remlux GmbH nimmt Bestellungen und Aufträge ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen an.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
(3) Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden. Im Falle eines Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft.

(4) Die AGB des Auftraggebers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.

(5) Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keine Zustimmung zu solchen AGB.

2. Angebote & Preise

(1) Angebote erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.

(2) Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und sind somit Nettopreise.

(3) An allen Zeichnungen, Entwürfen, Formen, Mustern, digitalen Daten (IES, LDT, usw.), Dateien, Druckvorlagen, usw. behält sich die Remlux GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind diese zurückzugeben.

(4) Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten erstellt werden, werden verrechnet, auch wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird.

(5) Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser AGB sind nur schriftlich Vereinbarungen gültig.

3. Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk.

(2) Die Remlux GmbH bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.

(3) Sämtliche Lieferungen erfolgen an die Anschrift oder an die vereinbarte Lieferanschrift des Bestellers.

(4) Der Transport erfolgt zu Lasten des Bestellers.

(5) Die Auslieferung erfolgt ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.

(6) Die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers gilt als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.

(7) Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

4. Verpackung

(1) Einwegkartons werden verrechnet.

(2) Nicht retournierte Kisten und Paletten werden innerhalb eines Monats voll fakturiert.

(3) Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

5. Bestellung

(1) Durch Erteilung der Bestellung erkennt der Besteller diese AGB an.

(2) Der Besteller kann die Bestellung widerrufen, wenn die Remlux GmbH diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich angenommen hat (Auftragsbestätigung).

(3) Abänderungen oder Annullierungen von Bestellungen nach einer Auftragsbestätigung, können nur noch im beiderseitigem Einverständnis erfolgen.
(4) Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.

(5) Auf Abruf bestellte Ware muss innerhalb der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete.

6. Lieferfristen

(1) Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten.

(2) Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

7. Mustersendungen

(1) Auf Wunsch werden LED-Produkte als Muster für die Beleuchtungsproben für höchstens 14 Tage zur Verfügung gestellt.

(2) Ein innerhalb dieser Zeit nicht retourniertes Produkt wird dem Empfänger voll berechnet.

(3) In jedem Fall werden Produkte in Rechnung gestellt, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden.

(2) Muster, die auf Verlangen besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet, auch wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird.

8. Rücksendungen

(1) Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und für die Remlux GmbH frei von jedweden Transport- sowie Verpackungskosten angenommen.

(2) Es werden nur originalverpackte Lagerprodukte zurückgenommen.

(3) Unbeschädigte Lagerprodukte werden zu höchstens 80% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Bei retournierter Ware mit einem Nettowert von weniger als 100 EUR kommt ein fixer Abzug von 20 EUR zur Anwendung.

(4) Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben.

(5) Erforderliche Instandsetzungsarbeiten werden verrechnet. Gleiches gilt für fehlende Teile wie z.B. Befestigungsmaterial, Originalverpackung etc.

(6) Spezialanfertigungen, nicht lagernde oder abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.

9. Reklamation

(1) Minder- oder Falschlieferungen sowie jegliche Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich beanstandet werden.

10. Garantie

(1) Die Garantie für Lampen und Leuchten, die unter der Marke „RLXLED“ oder „Remlux“ vertrieben werden, beträgt 3- bzw. 5 Jahre. Ausgenommen sind Verschleißteile wie Notlicht-Batterien, Starter, Vorschalt- und Betriebsgeräte, konventionelle Leuchtmittel. Bei LED-Leuchten sind die LEDs Teil der Garantie. Die Garantie beschränkt sich während der Frist auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens des Lieferanten zurückzuführen sind, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate übersteigen.

(2) Die detaillierten Garantiebestimmungen finden Sie auf Seite 2 dieser AGB.

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Das Eigentum an den gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

(2) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. (3) Die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer einschließlich der Saldo-Forderungen, die sich bei der Beendigung des Kontokorrentverhältnisses ergeben, sowie die Rechte auf Kündigung des Kontokorrents und auf Feststellung der Salden tritt uns der Besteller schon jetzt sicherheitshalber ab.
(4) Dem Besteller ist es nicht gestattet, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu verpfänden oder der Sicherung zu übereignen.

12. Zahlungsbedingungen

(1) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig

und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

(2) Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet, es sei denn, die Remlux GmbH weist einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nach. Zusätzlich fallen Bearbeitungsgebühren an.

13. Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist Mainz am Rhein, Bundesrepublik Deutschland.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

14. Nebenabreden

(1) Andere Vereinbarungen als diese AGB sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

14. Salvatorische Klausel

(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen derselben bzw. der vorstehenden AGB im Übrigen wirksam. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Garantie

1. Garantiebedingungen

Die nachfolgenden Garantiebedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher. Allgemeine Garantiebedingungen der Remlux GmbH für LED-Produkte.

(1) Diese Garantie gilt für LED-Lampen und LED-Leuchtmittel die unter der Marke „Remlux“ und „RLXLED“  vertrieben werden, ausschließlich sofern dieses nach unseren Nutzungshinweisen, Betriebsumgebung laut Datenblättern, Montage-, Installations- und/oder -Bedienungsanleitungen, ausgegebenen technischen Daten und geltenden IEC-Normen betrieben werden sowie den IEC-Spezifikationen entsprechen. Insbesondere zählen hierzu Betriebsspannung, IP-Schutzklassifizierung und Umgebungstemperatur. Hierzu besteht die Verpflichtung entsprechende vollständige Spezifikationen schriftlich anzufordern.

(2) Die Garantie gilt nur für Ware, die 30 Tage nach Inbetriebnahme bei Remlux GmbH, Nack 28, 55234 Nack, schriftlich mit Umfang (Menge), Produktname, Ort und Datum der Inbetriebnahme registriert werden.

(3) Diese Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle innerhalb der Garantiezeit, die durch Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht werden.

(4) Zu einem Ausfall im Sinne dieser Garantiebedingung zählen Baugruppen oder einzelne Leuchtdioden auf der Baugruppe, die während des Garantiezeitraumes 100% der Leuchtkraft verloren haben. Remlux behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruches selbst zu entscheiden. Dies erfordert eine Rücksendung des kompletten LED-Leuchtmittels oder LED-Leuchten zur Fehleranalyse.

(5) Der Garantieanspruch kann für die oben beschriebenen Produkte und nur für welche die in einem Land der Europäischen Gemeinschaft installiert sind, geltend gemacht werden.

(6) Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb der Garantiezeit zusammen mit der Registriernummer (erfassten Lieferung, Installations-, Montage- oder Einsatzdatum sowie Einsatzortes) vorgelegt wird. Die Inanspruchnahme muss schriftlich angezeigt werden. Die Remlux GmbH kann die kostenfreie Garantieleistung ablehnen, wenn diese Dokumente nicht vorgelegt werden oder wenn sie unvollständig oder unleserlich sind.

(7) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Mortalität oberhalb der Nennausfallrate von 0,2% pro 1.000 Betriebsstunden. Ein Lichtstromrückgang ist bis zu einem Wert von 0,6% pro 1.000 Betriebsstunden normal und deshalb kein Grund für die Inanspruchnahme der Garantie.

(8) Bei Ersatzlieferung von Produkten kann es wegen nutzungsbedingter Veränderung des Lichtstroms von betriebenen LED-Produkten und im Zuge des technischen Fortschritts zu Abweichungen in den Lichteigenschaften und Bauformen kommen. Vereinzelt kann es auch zu minimalen Leistungs- und Lichtfarbabweichungen kommen.

(9) Sofern wir während des Garantiezeitraumes unter Anschluss des entsprechenden Nachweises über einen Garantiefall an einem unserer von der Garantie umfassten Produkte informiert werden, ist es uns frei gestellt, das Produkt entweder an einem unserer Standorte zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte sich nach Prüfung des Produktes herausstellen, dass das Produkt Mängel aufweist, die durch diese Garantieerklärung gedeckt sind, ist es uns freigestellt, im Rahmen des Zumutbaren, entweder einen von uns gewählten Ersatz gleicher oder gleichwertiger Produkte bereit zu stellen und/oder anstelle eines Ersatzes den Kaufpreis zu erstatten.

(10) Diese Garantie ist eine Ersatzteilgarantie. Sämtliche Ersatzprodukte oder Ersatzteile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten, die gegenüber neuen Produkten oder Teilen in Hinsicht auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind. Das Ersatzprodukt kann in geringem (vertretbarem) Ausmaß bezüglich von Abmessungen und Design vom ursprünglichen Produkt abweichen. „Wiederverwertete Materialien“ sind Teile oder Produkte, die gebraucht oder überholt und nicht neu sind. Obwohl solche Teile oder Produkte nicht neu sind, ist der Zustand nach einer Überholung oder Instandsetzung hinsichtlich der Leistung und Zuverlässigkeit wie neu. Die Funktionalität sämtlicher Ersatzprodukte oder Ersatzteile ist gleichwertig mit derjenigen des zu ersetzenden Produktes oder des zu ersetzenden Teiles. Wir garantieren, dass Ersatzprodukte oder Ersatzteile für die restliche Zeit des anwendbaren Garantiezeitraumes für das Produkt, das ersetzt wird oder in dem sie eingebaut werden, keine Materialfehler oder Herstellungsmängel aufweisen.

2. Garantiezeiten

(1) Die Garantiezeit beträgt 3- bzw. 5 Jahre für LED-Lampen und LED-Leuchten  Die Garantiezeit beginnt ab dem Datum der Auslieferung.

3. Garantieausschluss

(1) Von der Garantie ausgenommen sind Schäden oder Defekte, die durch den Gebrauch, den Anschluss, den Betrieb oder die Behandlung des Produktes verursacht wurden, die nicht dem üblichen Gebrauch oder Zweck entsprechen. Gleiches gilt für entständen Schäden oder Defekte bei Nichtbeachtung unserer Nutzungshinweise, Betriebsumgebung, Bedienungsanleitungen und für Veränderungen am Produkt sowie für Verschleißteile wie Notlicht-Batterien, Starter, Vorschalt- und Betriebsgeräte und konventionelle Leuchtmittel.

 

(2) Alle bei Leuchtdioden üblichen Veränderungen wie z.B. Helligkeitsverlust oder Veränderung der elektrischen Eigenschaften und Farbgebung sowie Produkte die nicht ordnungsgemäß (geschützt und trocken) gelagert werden sind von der Garantie ausgeschlossen.

(3) Nebenkosten, Ausfallkosten, die Kosten für Demontage, Montage und Wiederinbetriebnahme von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile, Entsorgungskosten, Kosten für Fahr- und Wegezeiten, Transportkosten zu Remlux GmbH und die damit zusammenhängenden Risiken sowie anderen Folgeschäden sind in der Garantie nicht mit eingeschlossen.

(4) Die Angegebene Lebensdauer und die Einschaltzyklen sind ebenfalls in der Garantie nicht mit eingeschlossen, da die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungen, Versorgungsspannungen, usw. abhängig sind. (5) Lampen und Leuchten sind Verschleißteile, deren jeweilige Lebensdauer unterschiedlich ist und von den jeweiligen Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Die Berechnung der Lebensdauer erfolgt üblicherweise in Form von Betriebsstunden. Diese Stellen einen Mittelwert dar und werden unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Lebensdauerangaben in Form von Betriebsjahren basieren ebenfalls ausschließlich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr, usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen.

(6) Weiter werden alle Produkte von der Garantie ausgeschlossen die geöffnet, verändert oder lackiert sind, bei denen das Garantiesiegel oder der Siegellacke gebrochen oder beschädigt ist, die einer mechanischen Belastungen ausgesetzt waren, Produkte die nicht von Fachkräften montiert, installiert, verbaut, eingesetzt bzw. in Betrieb genommen wurden und bei denen aufgebrachte Kennzeichnungen wie Modellname, Seriennummer usw. vorsätzlich geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht wurden.